Geerbte Immobilie verkaufen
Was Sie wissen sollten

Sie haben (eine) Immobilie/n geerbt?
Was Sie als Erbe(n) über Steuern, Erbengemeinschaft und den Verkauf einer geerbten Immobilie wissen sollten:

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Optionen im Falle des Erbens einer Immobilie

Ehe eine geerbte Immobilie verkauft wird, lohnt sich ein Blick auf alle möglichen Optionen. Grundsätzlich stehen Ihnen als Erbe(n) drei Möglichkeiten zur Wahl.

1. Verkauf
Ein Verkauf ist dann sinnvoll, wenn keiner der Erben das geerbte Objekt selbst nutzen möchte, Erben ausgezahlt werden möchten und/oder eine zu große Distanz zum Objekt für eine Vermietung etc. besteht.
Mit einem Verkauf werden klare Verhältnisse geschaffen und der Gegenwert gerecht verteilt.

2. Eigennutzung
Interessant, wenn ein Erbe die Immobilie selbst nutzen möchte. Gibt es Miterben, müssen diese in der Regel ausbezahlt werden.

3. Vermietung
Interessant, wenn die Immobilie als langfristige Kapitalanlage gehalten werden soll. Zu bedenken ist dabei, dass es einer fortlaufenden Verwaltung bedarf und im Falle einer Erbengemeinschaft alle Erben langfristig / dauerhaft aneinander bindet.

Welcher Weg der richtige ist, kann von Faktoren wie Zustand der Immobilie, familiäre Situation, finazielle Ziele etc. abhängen, und sollte die Entscheidung idealerweise von der Erbengemeinschaft gemeinsam getroffen werden.
Gern helfen wir Ihnen, die Optionen mit einer realistischen Marktbewertung zu unterlegen.

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Zeitpunkt & Steuern

Auch beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann der Zeitpunkt eine steuerliche Rolle spielen, auch wenn dies bei Erbschaften eher selten der Fall ist.

Dennoch kann es vorkommen, dass wenn zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung des Erblassers und dem Verkauf durch den/die Erben weniger als 10 Jahre liegen, Spekulationssteuer fällig würde. Handelt es sich jedoch wiederum beim Erblasser um selbst genutztes Wohneigentum, entfällt diese zumeist ebenfalls.

Unabhängig davon kann auf das Erbe als solches Erbschaftssteuer anfallen. Diese ist abhängig vom Verwandschaftsgrad und dem jeweiligen Freibetrag. Maßgeblich für die Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert zum Bewertungsstichtag, also dem Zeitpunkt des Erbfalls.
Um Sicherheit durch verlässliche Informationen zu gewinnen, sollten Sie Ihren/einen Steuerberater hinzuziehen.

Die Erbengemeinschaft ist sich nicht einig?
Wege aus der Blockade

Sobald mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, was bedeutet, dass niemand allein entscheiden kann. Jede wichtige Entscheidung muss gemeinsam getroffen werden. In der Praxis führt genau dies nicht selten zu Konflikten. Während ein Erbe verkaufen möchte, möchte vielleicht ein anderer vermieten, und der nächste sie selbst nutzen. Handelt es sich um das Elternhaus,

werden Entscheidungen unter Umständen durch emotionale Erinnerungen erschwert. Sobald aber ein Erbe nicht mitziehen will, entsteht eine Blockade.

In den meisten Fällen jedoch lässt sich eine Lösung finden. Bewährte Lösungsansätze sind:
1. Einigung auf den Verkauf nach neutraler Wertermittlung, die allen Erben eine faire Grundlage bietet
2. Auszahlung der Miterben, ebenfalls nach neutraler Wertermittlung, wenn einer der Erben die Immobilie übernehmen möchte
3. Teilungsversteigerung als letztes Mittel. Sie sollte jedoch nach Möglichkeit vermieden werden, da sie nahezu immer zu einem deutlichen Wertverlust führt

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Als neutrale, außenstehende Person bilden wir die Brücke zwischen den einzelnen Parteien, mit klarer Kommunikation und nötigenfalls Mediation sowie objektiver, neutraler und marktgerechter Wertermittlung und dem Ziel, eine für alle einvernehmliche Lösung zu finden, und dies ohne die Gerichte zu bemühen.

Warum ein Makler gerade beim Verkauf einer geerbten Immobilie wichtig ist

Ein Erbfall ist selten einfach. Mehrere Parteien, nicht selten räumliche Distanz, emotionale Belastung sowie rechtliche und steuerliche Fragen treffen hier aufeinander. Genau in einer solch komplexen Situation entfaltet ein erfahrener Makler seinen größten Wert.
Wir vermitteln zwischen den Erben und sorgen dafür, dass sich niemand übervorteilteilt fühlt, und sind im Falle der Entscheidung für den Verkauf
vom Anbeginn bis zur Übergabe an den Käufer an Ihrer Seite, und kann jeder der Erben sich mit Fragen an uns wenden.

Erfahren Sie mehr zum gesamten Leistungsspektrum für Eigentümer (Verkäufer) einer Immobilie.

……. und auch, wenn Sie sich für eine Vermietung entscheiden, sind wir auf Wunsch an Ihrer Seite, und können Sie auf dieser Seite mehr über unser Leistungspektrum für Vermieter erfahren.

 

Sie haben noch Fragen, oder möchten sich mit einem konkreten Erbfall an uns wenden,
dann nehmen Sie gern telefonisch oder über unser Formular Kontakt zu uns auf.